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„Bärlin Umzüge“
Firmensitz Berlin
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Firma Bärlin Umzüge wird nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet. Die umziehende Person, Familie, Firma, oder Behörde wird nachstehend als Auftraggeber bezeichnet.
2. Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Informationenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bärlin Umzüge rechtzeitig vor Beförderung des Umzugs-/Transportgutes über alle erforderlichen Faktoren zu informieren, die die Durchführung/Einhaltung des Vertrages beeinflussen könnten.
Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit des Umzugs-/bzw. Transportgutes auch Gewicht, Menge, einzuhaltenden Termine, sowie​ auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör.
​Auch müssen Angaben zum Wert des Gutes vor Auftragserteilung gemacht werden, sollte das für den Auftraggeber von Bedeutung sein.
​Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fa. Bärlin Umzüge über große/sperrige Möbelstücke zu informieren, und über die damit evtl. verbundene Transportschwierigkeiten am Ausladeort​. Später anfallende Kosten für hinzuzuziehende Hilfsmittel wie Transportlift etc. gehen nicht zulasten der Fa. Bärlin Umzüge.
Der Auftraggeber teilt Bärlin Umzüge mit, ob und welche Mängel an Möbeln, Gegenständen oder elektronischen Geräten vorhanden sind. Für versteckte und verschwiegene Mängel wie Kratzer an Mobiliar oder anderen Dingen ist Bärlin Umzüge nicht haftbar zu machen.
4. Angebot und Ausführung
Bärlin Umzüge übernimmt als Auftragnehmer alle Arbeiten, die in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Die Leistungen im Angebot müssen von dem Auftraggeber schriftlich ​bestätigt werden. Alle anderen Arbeiten, oder Arbeiten die während oder nach dem Vertragsabschluss gewünscht werden, werden extra berechnet.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
5. Stornokosten
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
bei einer Kündigung, die 1 Tag vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 90 % der Auftragssumme,
bei einer Kündigung, die nicht mehr als 3 Tage vor den vorgesehenen Umzug erfolgt 75 % der Auftragssumme
bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme
bei einer Verschiebung des Umzugstermins eines erteilten Auftrags entstehen keine Stornierungsgebühren. Der neue Termin muss festgelegt sein.
6. Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma Bärlin Umzüge unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma Bärlin Umzüge angezeigt wird. Haftungsansprüche nach Abnahme des Umzugsgutes, die schriftlich erfolgen müssen, ​können nicht geltend gemacht werden.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-,Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Hierfür muss eine gesonderte Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen werden.
8. Zahlungsart, Erhöhung der Vergütung
Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart in bar vor Ort, vor der Entladung zu entrichten! Bei Fernumzügen ist eine Anzahlung von 50% nach dem Beladen und die Restzahlung am Entladeort in bar zu leisten! Wenn der Umzug finanziell von einem Amt übernommen wird, benötigt unsere Firma eine schriftliche, gestempelte und unterschriebene Kostenübernahmebestätigung. Weicht die Menge des Umzugsgutes von dem bei der Auftragserteilung erteilten Angaben des Auftrages ab, so ist die Fa. Bärlin Umzüge berechtigt, die Vergütung anteilig zu erhöhen.
9. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma Bärlin Umzüge nicht verrechenbar.
10. Beiladungen
Jeder Umzug, der Bundesweit geht, darf als Beiladung durchgeführt werden.
11. Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
– Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Kunstgegenständen, Wertpapieren oder Urkunden (Der Kunde sollte seine wertvollen Sachen zur eigenen Sicherheit selber transportieren und nicht in der Wohnung herum stehen lassen.)
– Ungenügende Verpackung, fehlende Sicherung an Elektrogeräten (z.B. Waschmaschine) oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber.
– Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber
– Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
– Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Auftraggeber in Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender und der Durchführung der Leistung bestanden hat.
– Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
– Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen erleidet.
Der Auftragnehmer, in diesem Fall Bärlin Umzüge, haftet für keine Schadensmeldungen die nach Abnahme des Abnahmeprotokolls gemeldet werden. Das Abnahmeprotokoll ist nach Entladen und/ oder Aufbau des Umzugsgutes sowie der ersten Besichtigung durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen. Mängel sind sofort in dem Abnahmeprotokoll vom Auftraggeber einzutragen.
12. Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:
– Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht spätestens am Tag der Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde.
– Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten da der Auftragnehmer diese nicht auf Funktionalität vor dem Umzug prüfen kann.
13. Pfandrecht
Bärlin Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das Entgelt noch nicht geleistet wurde.
14. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Wichtel Umzüge vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
15. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten Kommen.
16. Auftragserteilung
Mit der Unterschrift vom Auftraggeber, ist der Auftrag an Bärlin Umzüge erteilt. Somit akzeptiert der Auftraggeber die Punkte, die im Auftrag und in den AGBs genannt sind. Außerdem wird der Kostenvoranschlag von Bärlin Umzüge automatisch zu einem Auftrag, wenn dieser vom Auftraggeber unterschrieben wird.
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